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PipelineCommander BASIC AT
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Sie erhalten Zugriff auf:
- Top 10.000 Unternehmen Österreichs
- alle erhobenen Geschäftsführer
Firmendaten
Firmendaten
- Firmen- ID
- Firmenadresse (Str, PLZ, Ort)
- Branchengruppe
- SIC Code (4-stellig)
- Firmentyp
- Telefonnummer (kombiniert)
- Telefonnummer (geteilt: LVW, OVW, TelNr.)
- Faxnummer (kombiniert)
- Faxnummer (geteilt: LVW, OVW, FaxNr.)
- Mitarbeiter/ Umsatz/ PC´s/ Standorte (je nach Produkt)
Personendaten
Personendaten
- PersonenID
- Geschlecht
- Anrede
- Briefanrede
- Akad. Titel
- Vorname
- Nachname
- Funktion
Verfügbare Installed Base Module
Verfügbare Installed Base Module
- ERP (Enterprise Ressource Planning)
- CRM (Customer Relationship Management)
- HR Management (Lohnverrechnung, Personalmanagement, etc.)
- ECM (Enterprise Content Management)
- Collaboration
- Telefonanlagen/ Videokonferenz
- Antivirus / Firewall/ Antispam
- SAN/ NAS / Backup Software/ Tape Library
- Mainframe/ Midrange/ Server
- Drucker/ Multifunktionsdrucker/ Druckcenter
- Client Suiten/ Groupware
Webapplikation
Webapplikation
Sie erhalten via Webapplikation Zugiff auf die Datenbank und können damit:
- Firmen suchen
- Firmen & Personen selektieren
- Firmen & Personen downloaden
Vertragslaufzeit
Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft auf 12 Monate und verlängert sich nicht automatisch. Sie sehen in der Webakkplikation die Restlaufzeit und können jederzeit verlängern. Nach dem Laufzeitende wird der Zuagng automatisch gesperrt und Daten können nicht mehr heruntergeladen werden.
Downloads
Downloads
Sie können mit der Webaplikation die im Paket enthaltene Anzahl an Firmen- & Personendaten in der Vertragslaufzeit herunterladen. Eine Übernahme von Download - Kontigenten in ein Folgejahr ist nicht möglich. Sie können innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit auf ein größerer Paket upgraden.

Lizenzbedingungen
Die Lizenzbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und regeln die korrekte Nutzung der Daten durch den Lizenznehmer.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung von bereitgestellt Daten der Firma Jota Business Services GmbH (Lizenzgeber). Unabhängig in welcher Form diese Daten bereitgestellt werden, dürfen Sie vom Kunden (Lizenznehmer) nur im Rahmen dieser Lizenzbedingungen genutzt werden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für eine Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität der gelieferten Daten.
Vertragsverhältnis
Vom Lizenznehmer firmenmäßig unterzeichnete Verträge (Bestellscheine und Lizenzbedingungen), gelten als Kaufangebote, welche vom Lizenzgeber innerhalb von 4 Wochen angenommen werden können. Die Annahme des Angebotes durch den Lizenzgeber erfolgt durch eine ausgestellte Rechnung. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der unterschriebene Vertrag maßgeblich, mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.
Vertragslaufzeit
Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann nach dem Ende der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Vertragsbeginn das Datum der Rechnung durch den Lizenzgeber. Der Lizenzgeber ist ohne Berücksichtigung einer Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zur Kündigung berechtigt, ohne dabei an besondere Gründe gebunden zu sein.
Downloads in der Vertragslaufzeit
Daten können ausschließlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit heruntergeladen werden. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit verfallen alle Kontingente automatisch. Bei Verlängerung der Verträge können Downloadkontingent wie folgt übernommen werden: Verlängerung um 12 Monate: 50% des offenen Kontingent; Verlängerung um 24 Monate: 100% des offenen Kontingent. Bei Kündigungen nach der Mindestlaufzeit entsteht für Zeiträume unter einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten kein Anspruch auf zusätzliche Downloadkontingenten. Unabhängig des Zeitpunktes des Downloads von Daten ist die Nutzungsdauer immer gleich der Vertragslaufzeit (siehe Zeitraum des Nutzungsrechts).
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Nutzungsrecht (Lizenz)
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer am Vertragsgegenstand ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht (Lizenz) gemäß Vertrag. Der Lizenznehmer erwirbt die vereinbarten Nutzungsrechte mit Ausgleich der ersten Rechnung. Eine Nutzung der Daten vor Ausgleich der Rechnung ist ein Lizenzverstoß und wird vom Lizenzgeber entsprechend behandelt. Die durch den Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Daten dürfen nur zur Durchführung von Werbekampagnen verwendet werden. Die Verwendung zu anderen Zwecken ist verboten. Insbesondere verboten ist die Verwendung im Zusammenhang mit der gewerblichen Adressverwertung oder sonstigen kommerziellen Zwecken (zB. der Aufbau oder die Anreicherung von Datenbanken jeglicher Art, Konkurrenzprodukte des Lizenzgebers, die Benutzung als Callcenter oder Auskunftsdienst, etc.).
Standort des Nutzungsrechts
Die durch den Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Daten dürfen vom Lizenznehmer nur an dem im Vertrag vereinbarten Sitz (Adresse des Lizenznehmers im Angebot/ Vertrag) verwendet werden. Eine Verwendung an anderen Standorten oder von Tochterunternehmen ist ohne zusätzliche Lizenz verboten. Für die Verwendung der Daten an anderen Standorten oder von verbundenen Unternehmen sind entsprechende Tochter- oder Filiallizenzen erforderlich.
Zeitraum des Nutzungsrecht
Die Dauer der Lizenz entspricht der Vertragslaufzeit. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Datum des ersten Zahlungseingangs und endet mit dem letzten Tag der Laufzeit. Mit Eingang der ersten Zahlung erfolgt auch die Freischaltung des Webzuganges zur Datenbank. Eine zeitlich darüber hinausgehende Nutzung ist nur nach Erwerb einer Lizenzverlängerung gestattet.
Unbegrenztes Nutzungsrecht
Daten von Personen, die auf Werbung des Lizenznehmers reagieren und Unterlagen (Angebote) anfordern oder eine Bestellung absetzen, dürfen unbeschränkt weiter verwendet werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Teilnehmer an Preisausschreiben und jeder Art von Gewinnspielen.
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Verbot der Weitergabe
Eine Verwendung für Zwecke oder im Interesse Dritter ist generell verboten. Der Lizenznehmer darf weder Daten (noch Teile davon), noch Zugangsdaten zu Webportalen oder die über Webportale bezogenen Daten entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergeben, auch nicht vorübergehend. Dazu zählt auch das Verbot der Nutzung (Mitbenutzung) durch verbundene Unternehmen (Verbundwerbung), und die Nutzung an anderen, als an dem im Vertrag benannten Standort des Lizenznehmers, sowie die Veröffentlichung der Daten im Internet. Hierzu ist der Erwerb einer Tochter- oder Filiallizenz erforderlich. Der Lizenznehmer haftet dafür, dass die Benutzung nur im Rahmen der erworbenen Lizenz erfolgt und Daten, als auch Zugangsdaten zu Webportalen ausreichend gegen unbefugten Zugriff Dritter geschützt sind.
Weitergabe an Agenturen bzw. Call Center
Die Weitergabe von Daten, nicht jedoch die Zugangsdaten zu Webportalen, an eine Agentur (Werbeagentur, Call Center, etc.) ist dem Lizenznehmer ausschließlich zur Durchführung gesetzlich zulässiger Werbekampagnen unter Einhaltung dieser Lizenzbedingung gestattet. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber für die lizenzkonforme Nutzung der Daten durch die Agentur. Die Daten dürfen in diesem Fall ausschließlich im Namen und Interesse des Lizenznehmers genutzt werden.
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Lizenzverstöße
Verletzungen der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen stellen Lizenzverstöße dar. Dabei ist es unerheblich, wie viele Daten lizenzwidrig benutzt wurden, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Der Lizenznehmer haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten, freien Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer oder Agenturen und/oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für jeden einzelnen Lizenzverstoß ist der Lizenznehmer zur Zahlung einer Bearbeitungspauschale von € 1.500,- verpflichtet. Lizenzverstöße werden vom Lizenzgeber ohne Vorwarnung oder Fristsetzung fakturiert. Einsprüche können vom Lizenznehmer im Rahmen des Zahlungsziels der Rechnung beim Support geltend gemacht werden. Außerhalb des Zahlungszieles wird vom Lizenzgeber kein Einspruch mehr bearbeitet. Durch die Bezahlung erfolgt kein Erwerb von Rechten durch den Lizenznehmer oder sonstiger Dritter. Der Lizenznehmer verpflichtet sich bei Lizenzverstößen zu folgenden Nachlizenzierungen: Nutzung nach dem Nutzungszeitraum: Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzzeitraum in ganzen Vertragsjahren vom Ende des betroffenen Vertrages bis zu dem Jahr, in dem der Lizenzverstoß erfolgt, zum aktuellen Listenpreis des betroffenen Vertrages nach zu lizenzieren. Weitergabe an Dritte (anderer Standort, andere Unternehmen, etc.): Mutterlizenz: Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzzeitraum in ganzen Vertragsjahren vom Ende des betroffenen Vertrages bis zu dem Jahr, in dem der Lizenzverstoß erfolgt, zum aktuellen Listenpreis des betroffenen Vertrages nach zu lizenzieren. Filial- und/oder Tochterlizenzen: Zusätzlich zur Mutterlizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet die Anzahl der Filial- und/oder Tochterlizenzen für die betreffenden Dritten, in vollen Vertragsjahren (vom Ende des betroffenen Mutterlizenzvertrages) nach zu lizenzieren.
Kontrolladressen
Die korrekte Nutzung der Daten wird vom Lizenzgeber durch Kontrolladressen überwacht. Jeder Lizenznehmer hat in den überlieferten Kollektionen zur Überwachung seiner lizenzkonformen Nutzung individuell eingearbeitete Kontrolladressen. Werden Kontrolladressen vom Lizenznehmer angefordert, sind diese für den Lizenzgeber unbrauchbar und müssen neu generiert werden. Für jede vom Lizenznehmer schriftlich angeforderte und vom Lizenzgeber überlieferte Kontrolladresse, ist der Lizenznehmer zur Zahlung einer Unkostenpauschale von € 1.500,- verpflichtet. Für die Unkostenpauschale besteht seitens des Lizenzgebers keine weiterführende Informationspflicht und/oder Aufschlüsselungspflicht, was der Lizenznehmer ausdrücklich anerkennt.
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Unerbetene Kommunikation
Der Lizenznehmer ist verpflichtet das Datenschutz- und das Telekommunikationsgesetz einzuhalten und den Lizenzgeber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Sofern Kommunikationsdaten (E-Mail-Adressen, Telefon-, Faxnummern, persönliche Durchwahlen, etc.) vom Lizenzgeber übermittelt werden, enthalten diese keine Zustimmung des Inhabers zum Erhalt von elektronischer Post, von Anrufen, SMS, etc. Besonders ist die von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH geführte Robinsonliste zu beachten. Der Lizenznehmer ist bei der Anwendung der bereitgestellten Daten selbst für die Rechtmäßigkeit verantwortlich und trägt das Risiko einer eventuellen Abmahnung bei missbräuchlicher Anwendung selbst.
Urheberrecht
Der Lizenznehmer anerkennt, dass die vom Lizenzgeber bereitgestellten Daten und Webapplikationen in all Ihren Teilen urheberrechtlich geschützt sind.
Rechnungslegung, Konditionen und Freischaltungen
Die erstmalige Freischaltung von Daten via Webportalen erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang durch den Support, danach erfolgt die Verrechnung jährlich. Der Versand von Rechnungen erfolgt ausschließlich per Mail. Für vom Lizenznehmer angeforderte Rechnungen mit digitaler Signatur oder Postversand wird ein Aufschlag von € 5,- verrechnet. Das Zahlungsziel ist 14 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen (€ 40,-), Inkasso-, allfällige Rechtsanwaltskosten und Verzugszinsen (12% p.a.) verrechnet. Bei Ratenvereinbarungen werden bei nicht fristgerechter Bezahlung nur eines Teilbetrages sämtliche ausständigen Teilbeträge ohne weitere Nachfristsetzung fällig. Preise werden jährlich, entsprechend dem Verbraucherindex erhöht.
Zustimmungserklärung
Mit Beauftragung erklärt sich der Lizenznehmer gemäß dem Datenschutzgesetz ausdrücklich damit einverstanden, dass alle seine für die Bearbeitung benötigten Daten erfasst und für Marketingzwecke des Lizenzgebers verarbeitet werden dürfen, insbesondere darf der Lizenzgeber das Logo und den Firmennamen des Lizenznehmers als Kundenreferenz anführen (Website, Kundengespräche, etc.). Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Support
Zur Unterstützung steht der Support werktags ausschließlich via Mail (support@jota.at) in den Büroöffnungszeiten zur Verfügung. Die Standard – Response – Zeit des Supports sind 3 Werktage. Vom Lizenznehmer schneller angeforderte Ergebnisse werden mit € 150,- pro Stunde verrechnet.
Sonstiges
Webportale und sonstige Software des Lizenzgebers sind für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt, jedoch leistet der Lizenzgeber keine Gewähr für Funktionalität, Störung oder Ausfall. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und der Wiener Vertragsrechtskonvention (UN-Kaufrecht), Gerichtsstand ist Wien.
Marketing Files
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Normaler Preis ab €890,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro
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